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§3 Mitgliedschaft in der Schützenbruderschaft

Mitglied können alle unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Beitritt als „Jungschütze“ ohne Stimmrecht erfolgen. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der geschäftsführende Vorstand entscheidet durch einfache Mehrheit über die Aufnahme. Es wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben, dessen Höhe auf einer Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit festgelegt wird. Jedes Mitglied kann beim geschäftsführenden Vorstand seinen Austritt erklären. Durch Mehrheitsbeschluss des erweiterten Vorstandes können Mitglieder ausgeschlossen werden. Die den Beschluss herbeiführenden Gründe sind dem Ausgeschlossenen auf dessen Verlangen mitzuteilen. Die ausscheidenden oder ausgeschlossenen Mitglieder sind verpflichtet, Ihren Beitrag für das laufende Jahr zu entrichten. Sie haben auf das Vereinsvermögen keinen Anspruch und können keine Vereinsversammlung mehr besuchen.

Digitale Formulare für Mitglieder

    Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zur „Haselünner Schützenbruderschaft e. V.“ mit Sitz in Haselünne.

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    Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für die Mitgliedschaft von:

    Einwilligungserklärung

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    Ich ermächtige die Haselünner Schützenbruderschaft e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Haselünner Schützenbruderschaft e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

    Der Einzug erfolgt jährlich im ersten Quartal

    *
    Hinweis gelesen: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    *
    Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.

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    Unsere Gläubiger-ID: DE23ZZZ0000131259
    Mandatsreferenz: wird separat mitgeteilt

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      Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für die Mitgliedschaft von:

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      Ich ermächtige die Haselünner Schützenbruderschaft e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Haselünner Schützenbruderschaft e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

      Der Einzug erfolgt jährlich im ersten Quartal


      Hinweis gelesen: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.


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      Unsere Gläubiger-ID: DE23ZZZ0000131259
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